AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access Internet Services GmbH (Stand 01.01.2002)I. Geltungsbereich
- Die Global Access Internet Services GmbH (nachfolgend "Global Access" genannt) erbringt alle ihre Telekommunikationsdienstleistungen (die "Leistungen") ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt.
- Die Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Global Access den abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde auf diese abweichendenGeschäftsbedingungen Bezug nimmt.
- Die Global Access kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ihre Leistungsbeschreibung und Preisliste ändern, indem der Kunde darüber auf schriftlichen oder elektronischen Weg informiert wird. Die Änderungen treten einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das Vertragsverhältnis zur Global Access binnen einen Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb der Monatsfrist, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist gegenüber dem Kunden wirksam. Die Monatsfrist läuft nur, wenn der Kunde in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde.
II. Leistungsumfang
- Die Global Access erbringt ihre Leistungen, indem die Global Access dem Kunden den Zugang zu Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen der Global Access oder anderer Anbieter ermöglicht.
- Der Umfang der Leistungen der Global Access ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste für die betreffende Leistung, dem Auftragsformular, der Auftragsbestätigung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Global Access und dem Kunden. Darüber hinaus erbrachte kostenlose Leistungen können jederzeit eingestellt werden.
- Die Global Access kann sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten der Global Access werden dadurch nicht berührt. Soweit die Erbringung der Dienstleistungen von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen Dritter abhängig ist, sind die Leistungsstandards anderer Anbieter maßgeblich. Leistungen Dritte werden nur nach sorgfältiger Prüfung eingesetzt.
III. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Global Access kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Global Access oder Bereitstellung der Leistung durch Global Access zustande.
IV. Pflichten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, die Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) der Global Access die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden,
b) der Global Access mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access verwendet wird,
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access erforderlich sein sollten,
d) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Kennworte geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, keine personenbezogenen Daten i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes ohne ausdrückliche Zustimmung der Global Access auf durch den Kunden bei Global Access aufgestellten Rechnern zu speichern oder zu verarbeiten,
e) die Zugriffsmöglichkeit auf Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen, (Eine Kontrolle zur Einhaltung solchen Rechten und Jugendschutzbestimmungen wird durch den Provider nicht vorgenommen, sondern liegt im Verantwortungsbereich des Kunden),
f) es zu unterlassen, die durch die Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access erhaltenen Daten oder die Dienstleistungen selbst zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder zu verwerten, es sei denn, eine solche Handlung ist von der Global Access ausdrücklich gestattet worden,
g) der Global Access erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung),
h) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen,
i) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Global Access durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag,
j) der Global Access unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, seines Gesellschafterbestandes sowie sonstige wesentliche Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit Global Access verbunden sein könnten, mitzuteilen.
- Verstößt der Kunde gegen vorstehend genannte Pflichten, ist die Global Access berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Global Access hat zudem Anspruch gegen den Kunden auf Ersatz aller Schäden, die ihr aus der Verletzung vorstehend genannter Pflichten des Kunden entstanden sind.
V. Pflichten der Global Access
Die Global Access wird die vom Kunden bestellten Telekommunikationsdienstleistungen vereinbarungsgemäß erbringen und leistet dafür Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Haftung der Global Access
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Bei Ausfällen von Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access, die aufgrund einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Global Access liegenden Störung verursacht worden sind, erfolgt keine Rückvergütung von bereits gezahlten Entgelten.
- Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet die Global Access, soweit diese durch die Global Access vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder auf dem Fehlen einer durch die Global Access zugesicherten Eigenschaft beruhen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Dem Kunden ist bekannt, dass Global Access die übermittelten Informationen und Daten nicht erstellt hat. Der Provider haftet daher nicht für die über die Informationsdienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Bestehen von Urheber- oder sonstigen Rechter Dritter sind. Weder der Provider noch deren Lieferanten, Lizenzgeber, Mitarbeiter oder Vertreter gewährleisten, dass der Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht; ebenso wenig sichern die vorgenannten Personen zu oder übernehmen die Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung dieses Dienstes bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
VII. Preise, Zahlungsbedingungen
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Die Global Access stellt Kunden mit Verträgen zu Standardkonditionen, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Entgelte für die jeweils erbrachten Leistungen sowie die monatliche Grundgebühr, soweit eine Grundgebühr für die betreffenden Leistungen erhoben wird, monatlich zu Beginn des Monats nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste für die betreffende Leistung zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung. Soweit eine einmalige Aktivierungsgebühr für die betreffende Leistung anfällt, wird sie mit der ersten Rechnung für Leistungsentgelte in Rechnung gestellt. Kunden mit Verträgen ohne Mindestmietzeit erhalten die Entgelte monatlich nach Abschluss des jeweiligen Monats. Sämtliche Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
- Soweit der Kunde neben den Leistungen der Global Access auch Telekommunikationsdienstleistungen anderer Anbieter in Anspruch nimmt, wird er sich deren Gebühren direkt von diesen Anbietern in Rechnung stellen lassen.
- Die bei Vertragsschluss gültigen Preise der Global Access für die jeweils betreffende Leistung ergeben sich aus der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste, die dem Kunden bei Vertragsschluss übergeben wird bzw. diesen Allgemeinen Bedingungen beigefügt ist. Die Global Access kann Preisänderungen nach Ziffer I.3 vornehmen oder dem Kunden im Einzelfall spätestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisänderung schriftlich mitteilen. In letzterem Fall kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Mitteilung den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen, sofern sich aus dieser Preisänderung insgesamt eine Mehrbelastung für den Kunden ergeben sollte.
- Die Global Access ist berechtigt, dem Kunden Nutzungsnachweise und Rechnungen in jeder geeigneten Form, insbesondere auch per Email zu übermitteln. Bei Kunden mit Verträgen mit Standardkonditionen ist die Erteilung von Einzugsermächtigungen Voraussetzung für die Wahl dieser Konditionsart.
- Die Global Access ist berechtigt, den Anschluss bzw. Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens Euro 75,- in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit verbraucht ist, und die Sperrung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden war. Der Kunde bleibt auch in diesem Fall verpflichtet, weiterhin seine monatlichen Grundgebühren zu zahlen.
- Im Falle des Zahlungsverzugs zahlt der Kunde der Global Access zudem Verzugszinsen in Höhe von 8%, es sei denn, die Global Access weist einen höheren oder der Kunde einen geringeren Zinsschaden nach. Die Global Access behält sich im Falle des Zahlungsverzuges zudem die Geltendmachung aller weiteren Ansprüche vor.
- Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung seiner Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Zahlungsverzug, ist die Global Acces zudem berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
VIII. Einwendungen gegen Rechnungen, Nutzung durch Dritte
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Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die Global Access wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Einwendung besonders hinweisen.
- Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der ihm von der Global Access in Rechnung gestellten Gebühren, so ist die Global Access vom Nachweis von Einzelverbindungen befreit, wenn die Verbindungsdaten aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert oder auf seinen Wunsch oder aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden. Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsdatum ist die Global Access aus Datenschutzgründen gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung zugrundeliegenden Verbindungsdaten zu löschen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Gebühren zu zahlen. Der Kunde hat insbesondere auch die Entgelte zu zahlen, die ihm im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen der Global Access durch Dritte entstanden sind, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die ihm berechneten Gebühren nicht verursacht hat.
IX. Datenschutz
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Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
- Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, das TKG, die TDSV, das TDDSG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
X. Laufzeit
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Verträge, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist, verlängern sich um drei Monate, wenn nicht die Global Access oder der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Laufzeitende schriftlich kündigt, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit beträgt drei Monate zum Monatsende.
- Verträge ohne Mindestlaufzeit können von der Global Access oder dem Kunden schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern einzelvertraglich oder im Rahmen der Nutzung von Telekommunikationsleitungen von Drittanbietern nichts anderes vereinbart ist.
XI. Schlussbestimmungen
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Erfüllungsort ist München.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist München für alle Ansprüche aus oder aufgrund des Vertrages sowie für sämtliche zwischen der Global Access und dem Kunden sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung eines Vertrages, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
- Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Global Access unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit eine der Regelungen innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam ist, vereinbaren die Parteien eine Regelung die der gewollten Regelung am Nächsten kommt und rechtlich wirksam ist. Der Vertrag bleibt darüber hinaus wirksam.
- Individuelle Änderungen an diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.



